Maschinengarantieversicherung

Maschinengarantieversicherung
Sparte der  technischen Versicherungen. Bietet den Lieferanten oder Herstellern Versicherungsschutz gegen Sachfolgeschäden an der gelieferten und/oder montierten Sache (im Sinn der  Maschinenversicherung), die auf Konstruktions-, Guss-, Material-, Berechnungs-, Werkstätten-, Montagefehlern u.a. beruhen.
- Ausgeschlossen sind u.a. Schäden, die in vorzeitiger Abnutzung bestehen, obwohl Berechnung, Konstruktion und Material richtig bzw. fehlerfrei waren, dauernde Betriebseinflüsse, Vermögensschäden, wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn sowie Ersatzansprüche aus Vertragsstrafen. Kosten für die Beseitigung des Mangels selbst werden nicht ersetzt; der Kauf- oder Liefervertrag bildet die Grundlage der Schadensersatzberechnung. Die M. beginnt, wenn die Montage einschließlich der Erprobung abgeschlossen ist; die Dauer der Versicherungsperiode sollte dem Gewährleistungszeitraum, der dem Erwerber eingeräumt wird, angepasst sein.

Lexikon der Economics. 2013.

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